Die Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wurde am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und zielt darauf ab, die Standardisierung und Qualität der von Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit veröffentlichten Daten zu verbessern. In einfachen Worten verlangt sie von bestimmten Unternehmen, Berichte zu nachhaltigkeitsbezogenen Themen gemäß einem Satz von Standards zu erstellen, die von einer unabhängigen Stelle namens European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurden.
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- An wen sich der CSRD richtet
- Der CSRD-Rahmen
- Einblicke in die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS)
- Formulierung von Nachhaltigkeitserklärungen
- CSRD-Zeitplan
- Gewährleistungsverpflichtungen
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